Heilerziehungspfleger, Erzieher oder sonstige anerkannte Fachkraft bei Einstellung nach Berufspraktikum in Vollzeit mit 39 Stunden pro Woche:
Grundgehalt: S 8b St. 2 | 3.072,64 € |
+ Zulagen (Schicht- und Wohnheimzulage): | 101,36 € |
+ durchschnittliche Zuschläge (Nacht- Sonntag, Bereitschaftsdienst etc.) | 336,00 € |
Monatliches Bruttogehalt | 3.510,00 € |
+ einmalige Jahressonderzahlung im November | 2.790,00 € |
+ einmalig eventuelles Leistungsentgelt im Dezember | 700,00 € |
Jahresgehalt | 45.610,00 € |
durchschnittliches monatliches Bruttogehaltgehalt | 3.800,83 € |
Heilerziehungspfleger, Erzieher oder sonstige anerkannte Fachkraft mit mehr als 4 Jahren einschlägiger Berufserfahrung bei Vollzeit mit 39 Stunden pro Woche:
Grundgehalt: S 8b St. 3 | 3.317,55 € |
+ Zulagen (Schicht- und Wohnheimzulage) | 101,36 € |
+ durchschnittliche Zuschläge (Nacht-, Sonntag, Bereitschaftsdienst etc.) | 336,00 € |
Monatliches Bruttogehalt | 3.754,91 € |
+ einmalige Jahressonderzahlung im November | 3.000,00 € |
+ einmaliges eventuelles Leistungsentgelt | 700,00 € |
Jahresgehalt | 48.758,92 € |
durchschnittliches monatliches Bruttogehalt | 4.063,24 € |
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Arbeitgeber bei Neueinstellung Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung anerkennen kann, wenn diese Tätigkeit für diese Tätigkeit förderlich ist.
Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden.